Aufbau der Revisionsaufsichtsbehörde

Bern, 01.03.2006 - Ab Mitte 2007 wird eine unabhängige Aufsichtsbehörde über die Zulassung von Revisorinnen und Revisoren entscheiden und die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften beaufsichtigen. Der Bundesrat hat am Mittwoch erste Entscheide getroffen, um die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde aufzubauen.

Die in der vergangenen Wintersession vom Parlament verabschiedete Neuordnung des Revisionsrechts schafft für sämtliche Unternehmensformen ein einfaches und ausgewogenes Konzept der Revision und sieht die Schaffung einer staatlichen Aufsichtsbehörde vor. Diese unabhängige Behörde stellt sicher, dass Revisionsdienstleistungen nur von qualifizierten Fachpersonen erbracht werden. Sie beaufsichtigt zudem die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften. Ferner leistet sie Amts- und Rechtshilfe bei internationalen Sachverhalten.

Die zukünftige Behörde wird administrativ dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zugeordnet. Der Bundesrat wird spätestens im Herbst 2006 den fünfköpfigen, nebenamtlichen Verwaltungsrat sowie die Direktorin oder den Direktor dieser Aufsichtsbehörde wählen. Danach wird die Verantwortung für die weiteren Aufbauarbeiten vom EJPD auf den Verwaltungsrat übergehen. Damit wird sichergestellt, dass die praktischen Bedürfnisse der Wirtschaft aufgenommen werden.

Durch Gebühren finanziert

Die Aufsichtsbehörde, die strukturell und personalrechtlich wie eine privatwirtschaftliche Organisation funktionieren wird, finanziert sich ausschliesslich durch Gebühren der zugelassenen und beaufsichtigten Unternehmen. Dies gilt bereits während der Aufbauarbeiten. Das neue Zulassungs- und Aufsichtssystem ist somit für den Bund nicht mit Kosten verbunden.

Weiteres Vorgehen

Das EJPD wird in enger Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat die Ausführungsbestimmungen zum Revisionsaufsichtsgesetz ausarbeiten. Dabei soll das international abgestimmte Berufs- und Standesrecht der Revisionsbranche grundsätzlich nicht durch staatliche Regelungen ersetzt werden. Die Revisionsaufsichtsverordnung wird Rahmencharakter haben und wo immer möglich auf bestehende Standards verweisen. Gesetz und Ausführungsbestimmungen werden nach dem gegenwärtigen Stand der Planung in der zweiten Hälfte des Jahres 2007 in Kraft treten; auf den gleichen Zeitpunkt wird die neue Behörde ihre Tätigkeit aufnehmen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

https://www.ekm.admin.ch/content/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-3451.html