Für raschere Verfahren und mehr gütliche Regelungen bei Kindesentführungen; Bundesrat nimmt Expertenbericht über internationale Kindesentführungen zur Kenntnis

Bern, 22.02.2006 - Über die Rückgabe entführter Kinder soll künftig in einem raschen Verfahren entschieden werden. Zudem sollen die Behörden vermehrt gütliche Regelungen zwischen den Eltern anstreben. Der Bundesrat hat am Mittwoch den Bericht und die Vorschläge einer Expertenkommission zur Kenntnis genommen und das EJPD beauftragt, gesetzgeberische Massnahmen an die Hand zu nehmen.

Die von Bundesrat Christoph Blocher eingesetzte Expertenkommission hatte den Auftrag zu klären, wie der Kindesschutz bei internationalen Kindesentführungen verstärkt werden kann und wie solche Fälle besser behandelt werden können. Die Expertenkommission schlägt eine Reihe von Verbesserungen vor, die in einem Bundesgesetz über internationale Kindesentführungen verankert werden sollen. Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis Ende 2006 eine Vernehmlassungs-vorlage für die Optimierung der Rückgabeverfahren entführter Kinder sowie für die Ratifikation des Haager Kindesschutzübereinkommens ausarbeiten.

Verfahren verkürzen und straffen

Die Schweiz soll am Haager Kindesentführungsübereinkommen festhalten, da es nach Ansicht der Experten wesentlich zur Bekämpfung internationaler Kindesentführungen beiträgt. Problematisch sind die oft überlangen Verfahren, die gekürzt und gestrafft werden sollen: Gesuche um die Rückgabe entführter Kinder sollen in jedem Kanton nur noch durch eine einzige Instanz beurteilt werden. Der Rückführungsbeschluss soll auch die Vollstreckungsmodalitäten regeln und in der ganzen Schweiz vollstreckbar sein. Der Gerichtsentscheid soll wie bisher beim Bundesgericht angefochten werden können.

Kindergerechte Beurteilung der Rückgabegesuche

Ferner sollen die Behörden nach Meinung der Experten die Bemühungen um eine gütliche Regelung des Konflikts zwischen den Eltern verstärkt unterstützen. Die im Bundesamt für Justiz angesiedelte Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen soll zusammen mit den Kantonen ein Netzwerk von Fachpersonen und Institutionen aufbauen, die bei Rückgabegesuchen beigezogen werden können. Weiter sollen die Kinder vermehrt angehört werden und durch einen eigenen Rechtsanwalt im Verfahren vertreten sein. Schliesslich sollen sich die Gerichte vergewissern, welche Situation das Kind bei seiner Rückkehr antreffen wird. Eine Rückkehr soll etwa dann unzumutbar sein, wenn das Kind nicht dem im Herkunftsstaat verbliebenen Elternteil anvertraut werden kann, sondern bei einer Pflegefamilie untergebracht werden muss.

Auch auf internationaler Ebene tätig

In der gleichen Stossrichtung soll die Schweiz auch auf internationaler Ebene tätig werden. So kann die Schweizer Zentralbehörde im Herbst 2006 bei der nächsten Zusammenkunft der nationalen Zentralbehörden in Den Haag Vorschläge für schnellere Verfahren, die Förderung gütlicher Regelungen und die kindergerechte Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens vorlegen. Die Kommission unterstützt schliesslich die Ratifikation des Haager Kindesschutzübereinkommens, an dessen Erarbeitung die Schweiz aktiv teilgenommen hat. Dieses Übereinkommen will rechtliche Konflikte zwischen den Behörden der Vertragsstaaten vermeiden, wenn Massnahmen zum Schutz des Kindes getroffen werden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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