Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Aufsicht der Bundesanwaltschaft

Bern, 29.06.2005 - Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft soll nach dem Willen des Bundesrates künftig nur mehr von einer Behörde, dem EJPD, ausgeübt werden. Damit wird die Wirksamkeit der Aufsicht verbessert. Der Bundesrat hat heute das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, die erforderlichen Gesetzesänderungen bis Ende September in die Vernehmlassung zu schicken. Ebenfalls in Vernehmlassung geschickt wird die Vorlage zur Abgeltung der Kosten der Kantone.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Zusammenfassung der Aufsicht bei einer Behörde ermöglicht insbesondere einen vollständigen überblick über die Geschäftsabwicklung und die benötigten Ressourcen der Bundesanwaltschaft.

Eine Expertengruppe unter der Leitung von Luzius Mader, Vizedirektor im Bundesamt für Justiz, hat die Gesetzesänderungen erarbeitet. Darin sind die Aufsichtsbefugnisse mit eingeschränkten Weisungsbefugnissen umschrieben. Dadurch bleibt die fachliche Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft gewährleistet, gleichzeitig wird die Führungsverantwortung geklärt.

Die Gesetzesänderungen entsprechen der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates über die Rolle des Staatsanwaltes in der Strafgerichtsbarkeit.

Aufteilung der Aufsicht hat sich nicht bewährt

Seit 1. Januar 2002 ist das EJPD lediglich für den administrativen Bereich der Bundesanwaltschaft zuständig, während das Bundesstrafgericht den fachlichen Bereich zu beaufsichtigen hat. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Aufteilung in einen fachlichen und einen administrativen Bereich eine wirksame und kohärente Aufsicht stark erschwert:

  • Das Bundesstrafgericht entscheidet über Beschwerden gegen Entscheide der Bundesanwaltschaft. Stellt das Bundesstrafgericht Mängel fest, kann es kaum unmittelbar organisatorische oder disziplinarische Massnahmen anordnen, da die administrative Aufsicht beim Bundesrat liegt.
  • Das EJPD hat seinerseits bisher nur beschränkte Möglichkeiten, den finanziellen, personellen und sachlichen Ressourcenbedarf der Bundesanwaltschaft durch Einsichtnahme in die Geschäftsabwicklung zu überprüfen.

In der Vergangenheit divigierten die Ansichten der Bundesanwaltschaft mit den beiden Aufsichtsbehörden über Begriff und Inhalt der Aufsicht sowie über die Abgrenzung der jeweiligen Aufsichtsbefugnisse erheblich.

Strafverfolgungsprivileg für Bundesangestellte aufheben

Der Bundesrat schlägt ferner vor, dass die kantonalen Strafverfolgungsbehörden und jene des Bundes keine Ermächtigung des EJPD mehr brauchen, um ein Verfahren gegen Angestellte des Bundes zu eröffnen. Der veraltete Ermächtigungsvorbehalt bei Strafverfolgungen gegen Bundesangestellte ist nicht mehr nötig. Die Strafverfolgungsbehörden sind heute ohne weiteres in der Lage angemessen mit ungerechtfertigten oder querulatorischen Strafanzeigen gegen Bundesangestellte umzugehen.

Vernehmlassung zur Abgeltung von Kosten der Kantone ebenfalls eröffnet

Das EJPD schickt zusammen mit der Aufsichtsvorlage eine zweite Vorlage in die Vernehmlassung. Die Bundesanwaltschaft greift infolge ihres erweiterten Aufgabenbereiches für gerichtspolizeiliche Aufgaben des Bundes vermehrt auf entsprechende kantonale Dienste zurück. Künftig sollen deshalb ausserordentliche Kosten der Kantone vom Bund abgegolten werden können.


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Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48



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Letzte Änderung 30.01.2024

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