Teilung eingezogener Vermögenswerte ("Sharing") soll klar geregelt werden - Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen

Bern, 25.04.2001 - Der Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte ("Sharing") ist in der Vernehmlassung grundsätzlich positiv aufgenommen worden. Kritisiert wurde der vorgeschlagene Teilungsschlüssel, und zur Frage der Zweckbindung der eingezogenen Vermögenswerte gingen kontroverse Stellungnahmen ein. Der Bundesrat hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die Botschaft auszuarbeiten.

Die Vernehmlassungsteilnehmer anerkennen, dass die Aufteilung eingezogener Vermögenswerte unter Kantonen, Bund und ausländischen Staaten klar geregelt werden muss. Sie stimmen auch den Zielen des Gesetzesentwurfes zu, der die am Strafverfahren beteiligten Gemeinwesen entschädigen, die Zusammenarbeit und die Bekämpfung der Kriminalität fördern und Kompetenzkonflikte entschärfen will.

Teilungsschlüssel wird beibehalten

Gemäss Vernehmlassungsentwurf sollen 5/10 der eingezogenen Vermögenswerte jenem Gemeinwesen zustehen, dessen Behörden die Untersuchung geleitet und die Einziehung ausgesprochen haben (Kanton oder Bund). Die Kantone, wo sich die eingezogenen Werte befanden, sollen 2/10 erhalten, weil sie am Strafverfahren mitgewirkt und oft Untersuchungen gegen Finanzintermediäre eingeleitet haben. 3/10 sollen an den Bund gehen, da er die Kantone bei der Bekämpfung der Kriminalität unterstützt. Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer erachten den Anteil des Bundes als zu hoch. Der Bundesrat will jedoch am vorgeschlagenen Teilungsschlüssel festhalten. Mit den eingezogenen Vermögenswerten können die beträchtlichen Mehrausgaben, die sich für den Bund aufgrund der neuen Strafverfolgungskompetenzen in Fällen von Organisierter Kriminalität, Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität ergeben, teilweise aufgefangen werden. Damit trägt der Bundesrat auch der Stossrichtung einer vom Nationalrat angenommenen Motion Rechnung, welche fordert, dass die Übernahme von zusätzlichen Strafverfolgunskompetenzen durch den Bund von den Kantonen abgegolten werden soll.

Verzicht auf Zweckbindung

Fast alle Kantone begrüssen den Vorschlag des Bundesrates, auf eine Zweckbindung der eingezogenen Vermögenswerte (z. B. für Drogenprävention oder Entwicklungshilfe) zu verzichten. Die Parteien sind unterschiedlicher Meinung: Die SP, die Grünen und die CSP fordern eine Zweckbindung. Nach Ansicht der SVP sollen die Kantone frei über die Einziehungen verfügen und der Bund seinen Anteil für die Bekämpfung der Kriminalität verwenden. Die FDP widersetzt sich jeglicher Zweckbindung. Gegen eine Zweckbindung sprechen sich auch die Wirtschaftsverbände und die Strafverfolgungsbehörden aus, im Gegensatz zu Organisationen im Bereich der Sucht- und Entwicklungshilfe. Der Bundesrat will auf eine Zweckbindung verzichten und lehnt eine Aufsplitterung der Einziehungserlöse ab. Angesichts der Motion "Abgeltung von Kosten durch die Kantone für die Uebernahme der Strafverfolgung durch den Bund", die der Nationalrat am 29. November 2000 überwiesen hat, sollten die eingezogenen Vermögenswerte in die allgemeinen Kassen von Bund und Kantonen fliessen und für die Bekämpfung der Kriminalität eingesetzt werden können.

Minimalbetrag wird auf 100 000 CHF herabgesetzt

Gemäss Vernehmlassungsentwurf werden die Teilungsregeln nur angewandt, wenn der Bruttobetrag der eingezogenen Vermögenswerte mindestens 500 000 CHF beträgt. Fünf Kantone und drei Parteien halten diesen Minimalbetrag für zu hoch und beantragen eine Herabsetzung auf 100 000 CHF. Mit Blick auf die Praxis - gemäss einer Umfrage der Eidgenössischen Finanzverwaltung wurden 1998 nur in sechs Kantonen und 1999 nur in fünf Kantonen insgesamt mehr als 500 000 CHF eingezogen - hat der Bundesrat entschieden, den Minimalbetrag auf 100 000 CHF herabzusetzen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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