Besondere Stellung der Tiere als Lebewesen auf Gesetzesstufe verankern - Bundesrat lehnt die beiden Tier-Initiativen ab

Bern, 25.04.2001 - Die rechtliche Stellung der Tiere soll ihre Existenz als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen berücksichtigen. Dieses Ziel soll nach Ansicht des Bundesrates jedoch nicht auf der Ebene der Verfassung, sondern auf Gesetzesstufe verwirklicht werden. Deshalb beantragt er dem Parlament, die beiden Volksinitiativen "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere" und "Tiere sind keine Sachen" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Die Volksinitiative "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere" wurde am 17. August 2000 mit 140 708 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Volksinitiative "Tiere sind keine Sachen" wurde 16. November 2000 mit 108 526 gültigen Unterschriften eingereicht. Beide Initiativen legen in der Verfassung fest, dass Tiere keine Sache sind, und fordern entsprechende gesetzliche Anpassungen. Die Initiative "Tiere sind keine Sachen" verlangt überdies die Einsetzung besonderer Anwälte, welche die Interessen der Tiere vertreten.

Der Bundesrat hat sich bereits früher klar dafür ausgesprochen, dass die rechtliche Stellung der Tiere neu geregelt werden soll. Die Gesetzgebung soll Tiere nicht mehr als Sache behandeln, sondern ihre Eigenart als Lebewesen insbesondere im Bereich des Zivil- und Strafrechts vermehrt berücksichtigen. Daher unterstützt der Bundesrat das Grundanliegen beider Initiativen. Die nähere Ausgestaltung dieser neuen Stellung sowie allfällige prozessuale Verbesserungen wie die Einsetzung von Tier-Anwälten können jedoch ohne Verfassungsänderung auf Gesetzesstufe erfolgen. Deshalb beantragt der Bundesrat dem Parlament, beide Volksinitiativen zur Ablehnung zu empfehlen.

Angesichts der Parlamentarischen Initiative "Die Tiere in der schweizerischen Rechtsordnung" von Ständerat Dick Marty verzichtet der Bundesrat darauf, mit einem indirekten Gegenvorschlag eine weitere Variante für eine gesetzliche Regelung vorzulegen. Sofern die Rechtskommission des Ständerates einen Gesetzesentwurf ausarbeitet, der die wesentlichen Anliegen der beiden Volksinitiativen aufnimmt, würde der Bundesrat diesen Entwurf als indirekten Gegenvorschlag unterstützen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48



Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

https://www.ekm.admin.ch/content/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-23070.html