Auch Bundesrat findet: Tiere sind keine Sache

Bern, 20.09.1999 - Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die auf dem römischen Recht beruhende Auffassung, dass das Tier eine Sache sei, dem heutigen Empfinden nicht mehr entspricht. Er hat am Montag in diesem Sinn grundsätzlich einer Vorlage der Rechtskommission des Nationalrats zugestimmt, die diesem Wandel Rechnung trägt und im Zivilgesetzbuch (ZGB) festhalten will, dass Tiere keine Sachen sind.

Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme den im ZGB vorgesehenen Grundsatzartikel, durch welchen die Anerkennung des Tieres als lebendes und fühlendes Mitgeschöpf Ausdruck erhält, indem Tiere in der Privatrechtsordnung inskünftig nur soweit als Sachen behandelt werden sollen, als keine abweichende Vorschriften bestehen. In Übereinstimmung mit der Rechtskommission des Nationalrats sind spezielle Bestimmungen für Tiere, die im häuslichen Bereich gehalten werden, in verschiedenen Bereichen des ZGB am Platz. Wird in einem Testament ein Tier bedacht, so soll darin inskünftig eine Auflage der Erben oder Vermächtnisnehmer erblickt werden, für das Tier tiergerecht zu sorgen. Neue Bestimmungen im Interesse des Tierschutzes sollen nach Meinung des Bundesrates auch für die gerichtliche Zusprechung von Tieren vorgesehen werden, z. B. wenn es darum geht, im Rahmen einer Scheidung das Haustier dem einen oder anderen Ehegatten zuzuweisen. Schliesslich unterstützt der Bundesrat auch die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit den Heilungskosten von Tieren als Schadenersatz und mit dem Fund von Tieren. Mit der Rechtskommission des Nationalrats ist der Bundesrat der Auffassung, dass aus Tierschutzgründen der Finder eines Tieres nicht fünf Jahre lang das verloren gegangene Tier dem bisherigen Eigentümer zurückgeben muss. Neu ist hier eine Frist von zwei Monaten vorgesehen.

Das Zivilgesetzbuch sieht bis anhin für Tiere keine spezielle Rechtskategorie vor. Vielmehr werden Tiere im Privatrechtsbereich ohne weiteres als Sachen behandelt. Auf zwei parlamentarische Vorstösse (Initiativen Loeb und Sandoz) hin erarbeitete die Rechtskommission des Nationalrats eine Vorlage, die der gewandelten Grundeinstellung weiter Kreise der Bevölkerung Rechnung tragen soll. Nachdem das im Jahre 1998 über die Vorlage durchgeführte Vernehmlassungsverfahren zu einem insgesamt positiven Echo führte, hat nun der Bundesrat Stellung zum Bericht der Rechtskommission nehmen können.

Es ist vorgesehen, dass die Vorlage in der Dezembersession dieses Jahres beraten wird.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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