Vorentwurf für Bundesgesetz über die Fusion - Bundesrat nimmt Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis

Bern, 15.09.1999 - Der Bundesrat nahm heute Kenntnis von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens betreffend den Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Fusion, die Spaltung und die Umwandlung von Rechtsträgern (Fusionsgesetz). Bei dieser Gelegenheit hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement sowie das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, gemeinsam den Vorentwurf im Lichte der anlässlich der Vernehmlassung eingegangenen Äusserungen und Vorschläge zu überarbeiten. Eine Botschaft für das Parlament muss bis zum 30. März 2000 ausgearbeitet werden.

Insgesamt nicht weniger als 72 Kantone und Organisationen haben Stellung genommen. Mit Ausnahme eines Kantons zeigten sich alle einverstanden mit dem Vorentwurf. Der Revisionsbedarf der wenigen bestehenden Bestimmungen im Bereich der Fusion und der Umwandlung zu revidieren wird nicht bestritten. Ebenso wird es auch als notwendig erachtet, die Fusion, die Spaltung und die Umwandlung von Unternehmen ganz allgemein und insbesondere unabhängig von der Rechtsform zuzulassen. In Anbetracht der Stellungnahmen entspricht die vorgeschlagene Regelung den Bedürfnissen der Wirtschaft, erlaubt die notwendige Beweglichkeit für die rechtliche Organisation von Unternehmen und garantiert die für diese Vorgänge unabdingbare Rechtssicherheit. Im übrigen ist eine grosse Mehrheit von Stellungnahmen einverstanden mit der Schaffung eines Spezialgesetzes in diesem Bereich. Mehrere Stellungnahmen begrüssen die geleistete Arbeit und die Qualität des Vorentwurfes. Ebenfalls gewünscht wird von einigen befragten Organisationen ein schnelles parlamentarisches Verfahren sowie ein rasches Inkrafttreten.

Auch wenn die vorgeschlagene Regelung insgesamt grundsätzlich Zustimmung findet, bleiben einige Kritikpunkte. Darunter ist vor allem die Regelungsdichte des Vorentwurfes zu erwähnen: Die etwa hundert Artikel, die er enthält, sowie ihr Detaillierungsgrad seien die Quelle für fehlende Flexibilität der neuen Regelung. Im übrigen seien die im Vorentwurf vorgeschlagenen Möglichkeiten von Fusionen, Spaltungen und Umwandlungen zu restriktiv. Einige Stellungnahmen wünschen, dass diese so offen wie möglich seien. Einige Stellungnahmen fordern aus Kostengründen vereinfachte Umstrukturierungsverfahren für kleine und mittlere Unternehmen. Weiter bezieht sich die Kritik auf die Tatsache, dass sich der Vorentwurf nicht mit den wirtschaftlichen und sozialen Folgen befasst, die mit den Umstrukturierungsvorgängen verbunden sind, vor allem betreffend die solidarische Haftung für die Auszahlung der Löhne, das Schicksal der Gesamtarbeitsverträge und die Anhörung der Arbeitnehmer.

Im Rahmen des gleichen Beschlusses hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Finanzdepartement den Auftrag erteilt, den von der Arbeitsgruppe "Steuern bei der Umstrukturierung" im Jahre 1996 verfassten Gesetzesvorentwurf zu überarbeiten. Dieser Gesetzesvorentwurf ist im Vernehmlassungsverfahren gut aufgenommen worden. Die Idee, die steuerrechtlichen Vorschriften im Bereich der Umstrukturierungen zu überarbeiten, hat allseits ein positives Echo gefunden. Bei der Überarbeitung des Gesetzesvorentwurfs wird es in erster Linie darum gehen, den mit der Unternehmenssteuerreform 1997 verabschiedeten Änderungen Rechnung zu tragen. Zu prüfen ist aber auch, welche im Vernehmlassungsverfahren formulierten Vorschläge bei der Revision des Steuerrechts ebenfalls Berücksichtigung finden sollten.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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