Globale Bekämpfung der Korruption wird verstärkt - Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Beitritt der Schweiz zum Uno-Übereinkommen gegen Korruption

Bern, 21.09.2007 - Die Schweiz soll sich mit dem Beitritt zur Uno-Konvention gegen die Korruption für eine verstärkte weltweite Bekämpfung der Bestechung einsetzen. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zum Beitritt zu diesem Übereinkommen zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Das Übereinkommen ist das erste weltweite Regelwerk zur Korruptionsbekämpfung. Es enthält unter anderem Bestimmungen zur Verhütung der Korruption und Regeln zur internationalen Zusammenarbeit. Es verpflichtet die Mitgliedstaaten, verschiedene Formen der Korruption zu bestrafen. Sie müssen namentlich sowohl die aktive und die passive Bestechung nationaler Amtsträger als auch die aktive Bestechung fremder Amtsträger unter Strafe stellen. Die Konvention legt zudem fest, dass unrechtmässig erworbene Vermögenswerte unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet werden müssen.

Schweizerisches Recht genügt den Anforderungen

Die Konvention stellt einen wichtigen Schritt im globalen Kampf gegen die Korruption dar. Es liegt im Interesse der Schweiz, dass die Bekämpfung dieser schwerwiegenden Form von Kriminalität auf einem weltweit besseren Standard erfolgt und die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten intensiviert und vereinfacht wird. Das geltende schweizerische Recht genügt den Anforderungen der Konvention, weil die Schweiz bereits anlässlich des Beitritts zu anderen internationalen Übereinkommen das Korruptionsstrafrecht umfassend revidiert hat. Am 31. Mai 2000 trat sie dem OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr und am 1. Juli 2006 dem Strafrechtsübereinkommen und dem Zusatzprotokoll des Europarates gegen Korruption bei. Im Rahmen der Umsetzung dieser Konventionen wurden die Strafnormen gegen die Bestechung in- und ausländischer Amtsträger sowie die Privatbestechung von Grund auf revidiert und auf die Herausforderungen durch die grenzüberschreitende Korruption zugeschnitten.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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