Pyrotechnik

Pyrotechnische Gegenstände (u.a. Feuerwerkskörper)

Pyrotechnische Gegenstände enthalten mindestens einen Zünd- oder Explosivsatz. Ihre Energie ist dazu bestimmt, Licht, Wärme, Schall, Rauch, Druck, eine Bewegung oder ähnliche Wirkungen zu erzeugen.

Pyrotechnische Gegenstände werden privat oder gewerblich verwendet. Sie werden je nach Gefährlichkeit in verschiedene Kategorien eingeteilt. Gewisse pyrotechnische Gegenstände erfordern eine kantonale Verkaufsbewilligung, einen kantonalen Erwerbsschein, eine Abbrandbewilligung oder eine vom Käufer unterzeichnete Verwender-Erklärung.
 

Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken:

<
>

Pyrotechnische Gegenstände zu gewerblichen Zwecken:

<
>

Bundesamt für Polizei
Zentralstelle Explosivstoffe
Guisanplatz 1A
3003 Bern

Kontaktstelle für Pyrotechnik oder Explosivstoffe
T: +41 58 462 40 00
E-Mail : zse@fedpol.admin.ch
 

Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Letzte Änderung 05.12.2022

Zum Seitenanfang

https://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/sicherheit/explosivstoffe/pyrotechnik.html