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Modellvorhaben

Ziele und Kriterien

Im Rahmen des Schwerpunktes 3 des Integrationsförderpgrogramms des Bundes kann die EKM Modellvorhaben unterstützen. Laut Leitlinien des Bundesamts für Migration sollen damit Anreize zur Entwicklung der Integrationspraxis gegeben, der Austausch unter den Trägerschaften und Kantonen gefördert und zur Verbreitung von guten Beispielen der Integrationspraxis beigetragen werden.

Folgende Ziele sind definiert:

  • - Mit den Modellvorhaben unterstützt der Bund Vorhaben von gesamtschweizerischer bzw. überregionaler Bedeutung für die Förderung der Integration.
  • - Die Modellvorhaben generieren Erkenntnisgewinne, deren Verbreitung und Diskussion Lernprozesse bei den verschiedenen Akteuren – staatlichen und privaten – der Integrationsarbeit anstossen oder die Verankerung der Integrationsarbeit als Querschnittaufgabe vorantreiben.
  • - Modellvorhaben unterstützen insbesondere neue Inhalte oder Verfahrensweisen der Integrationsförderung. Dies heisst, dass Ausgang und Ergebnisse eines Modellvorhabens offen sein können.
  • - Modellvorhaben haben zum Ziel, für die Integrationspraxis vor Ort direkte und praktische Wirkungen zu erzeugen.

Die vom Bund unterstützten Modellvorhaben müssen folgenden Kriterien entsprechen, welche in der Regel kumulativ erfüllt sein müssen.

  • 1. Innovativ: Modellvorhaben bestehen aus einem oder mehreren Projekten, die noch keine verbreitete Anwendung finden, deren breitere Anwendung jedoch einen substantiellen Gewinn für die Integration verspricht.
  • 2. Übertragbar und kommunizierbar: Die Projektergebnisse müssen in den Grundsätzen auch auf andere örtliche und politische Verhältnisse übertragbar sein. Die beteiligten Projektakteure sind bereit, sich im Informations-, Wissens- und Erfahrungsaustausch aktiv zu engagieren.
  • 3. Langfristige Wirkung: Modellvorhaben zielen auf eine langfristige, nachhaltige Wirkung. Dies heisst, dass sich die Begründung in den Konzepten – soweit möglich – auf Grundlagen stützen, welche eine nachhaltige Wirkung erwarten lassen.
  • 4. Zur Ergänzung und Öffnung der Regelstrukturen: Modellvorhaben, die im Rahmen des SP 3 des SPP 2008-2011 unterstützt werden, ergänzen die Regelstrukturen (Schule, Ausbildung, Beruf etc.) oder tragen zu deren Öffnung bei.
  • 5. Zielgruppe: Modellvorhaben tragen zur Integration aller Migrantinnen und Migranten mit einer längerfristigen Aufenthaltsperspektive, einschliesslich Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen, bei.