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Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen
Links
Schwerpunkteprogramm (Bundesamt für Migration )
Adressliste kantonalen Fachstellen Integration
Adressliste Integrationsdelegierten (KID)
Adressliste Kompetenzzentren Integration
Gesetzliche Grundlagen

Integrationsförderung

Der Bund stellte 2001 zum ersten Mal finanzielle Mittel zur Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern zur Verfügung. Bis Ende 2007 wurden diese Beiträge durch das Bundesamt für Migration (BFM) auf Antrag der Eidgenössischen Ausländerkommission EKA vergeben.

Mit der Zusammenlegung der EKA und der Eidgenössischen Kommission für Flüchtlingsfragen wurde anfangs 2008 auch die Aufgabenteilung zwischen dem Bundesamt und der Kommission neu geregelt. Die EKM ist nicht mehr die Ansprechstelle für Personen und Institutionen, welche ein Gesuch um Mitfinanzierung ihres Integrationsprojekts stellen möchten. Sie müssen sich nun an die zuständigen kantonalen Integrationsdelegierten wenden. Dies gilt für den Schwerpunkt 1: Sprache und Bildung. Im Schwerpunkt 2 schliesst das Bundesamt Leistungsverträge mit regionalen Fachzentren für Integrationsarbeit und Vermittlungsstellen für interkulturelle Übersetzung ab.

Für die Umsetzung des Schwerpunktes 3 (Modellvorhaben) sind sowohl das Bundesamt wie die EKM zuständig. Die Kommission erlässt dazu Ausschreibungen zu klar umrissenen Themenbereichen.