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Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen
Links
Schwerpunkteprogramm (Bundesamt für Migration )
Adressliste kantonalen Fachstellen Integration
Adressliste Integrationsdelegierten (KID)
Adressliste Kompetenzzentren Integration
Gesetzliche Grundlagen

Projekte

Der Bund unterstützt seit 2001 Integrationsprojekte im Umfang von 10 bis 14 Millionen Franken jährlich. Die Bedingungen für eine Unterstützung sind in einem Schwerpunkteprogramm festgelegt. Das aktuelle Programm 2008 bis 2011 umfasst drei Schwerpunkte:

  1. Sprache und Bildung
  2. Fachstellen Integration
  3. Modellvorhaben

Für die Projekte in den Schwerpunkten 1 und 2 sind das Bundesamt für Migration und die kantonalen Integrationsdelegierten zuständig. Für die Umsetzung des Schwerpunktes 3 sind das BFM und die EKM besorgt. Gesuche werden aufgrund von Ausschreibungen oder Einladungen zur Offertstellung geprüft.

Von 2001 bis 2007 war die Eidgenössische Ausländerkommission EKA (eine Vorgängerkommisison der EKM) für die Umsetzung der Integrationskredits zuständig. Über die bewilligten Projekte kann man sich in den Jahresberichten der EKA informieren. Zudem werden Erkenntnisse aus der Evaluation der früheren Schwerpunkteprogramme auf einer eigenen Seite aufgeschaltet.