Informationsverantwortliche
031 324 52 61
079 292 34 79
elsbeth.steiner@bfm.admin.ch
Medieninformation
12. Januar 2012
Citoyenneté – Unterstützung für neue Partizipationsmöglichkeiten
Unter dem Titel «Citoyenneté» unterstützt die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM Modellvorhaben im Integrationsbereich, welche die Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten unabhängig von der Staatsbürgerschaft fördern. Entsprechende Projektgesuche können der Kommission bis Oktober 2014 unterbreitet werden.
Die Möglichkeit, sich in öffentlichen Diskussionen und Entscheidprozessen einzubringen, erleichtert die Integration. Vor allem in der Romandie können Ausländerinnen und Ausländer via Stimmzettel auf kommunaler oder kantonaler Ebene mitentscheiden. Aber auch ohne Ausländerstimmrecht kann die gesamte Bevölkerung besser in politische Meinungsbildungsprozesse eingebunden werden, etwa in Elternräten, Vereinen oder Kommissionen. Die EKM unterstützt Projekte im Bereich der politischen Partizipation, welche solche Partizipationsmöglichkeiten auf kreative Weise neu schaffen oder verbessern sollen.
19. Dezember 2011
Kantone nutzen Ermessensspielraum in der Migrationspolitik
Francis Matthey hat an seiner letzten Medienkonferenz als Präsident der EKM eine Studie zu Migrationspolitik und Föderalismus vorgestellt. Eine solche Untersuchung hatte die Kommission nach der Annahme des neuen Ausländergesetzes 2006 in Aussicht gestellt. Sie gibt Hinweise, in welchen Politikbereichen eine Harmonisierung angestrebt werden müsste.
In den Kantonen entscheidet sich die Ausgestaltung der schweizerischen Migrationspolitik. Entsprechend dem föderalistischen Prinzip haben die Kantone bei der Erteilung oder beim Widerruf von Bewilligungen, bei der Einbürgerung, aber auch bei der Beherbergung von vorläufig Aufgenommenen oder bei der Anerkennung eines Härtefalls einen beachtlichen Handlungsspielraum. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM liess in einer Studie untersuchen, wie diese Handlungsspielräume genutzt werden. Das Schweizerische Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien der Universität Neuenburg und die Forschungsstelle sotomo in Zürich haben die Praxis der Kantone in vier Bereichen untersucht. Dabei hat sich unter anderem gezeigt, dass bei der Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt das Integrationspotenzial praktisch nicht geprüft wird und dass bei der vorzeitigen Erteilung der Niederlassungsbewillligung und bei der Einbürgerung unterschiedlich hohe Anforderungen an die Integration gestellt werden. Im Asylbereich fällt auf, dass Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene in vielen Kantonen bezüglich Unterkunft und Unterstützung gleich behandelt werden, obwohl für letztere verstärkte Integrationsanstrengungen nötig wären.
Bei der Analyse der Resultate kam das Forscherteam zum Schluss, dass der Urbanitätsgrad des Kantons den grössten Einfluss darauf hat, ob seine Migrationspolitik tendenziell liberal oder restriktiv ist. Zudem lässt sich ein Zusammenhang zwischen der Migrationsfreundlichkeit der Stimmbevölkerung und der Zulassungs- und Einbürgerungspraxis nachweisen. Die Verwaltungspraxis richtet sich also nach der politischen Befindlichkeit des Stimmvolkes.
Die Zulassung zum Arbeitsmarkt ist in allen Kantonen praktisch einheitlich geregelt, in allen anderen Bereichen der Migrationspolitik lassen sich teils grosse Unterschiede feststellen. Die EKM bezeichnet eine Harmonisierung der kantonalen Praktiken als wünschenswert, denn die Ungleichbehandlung ist vor allem in jenen Fällen stossend, wo für eine Person sehr wichtige Entscheide gefällt werden, etwa beim Familiennachzug oder bei der Einbürgerung oder bei der Anerkennung als Härtefall.
Die EKM wird nun die Erkenntnisse der Studie in das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Ausländergesetzes einfliessen lassen. Zudem ist eine Tagung mit Kantonsvertretern geplant, welche grosses Interesses an einem solchen Austausch zeigen.
5. Dezember 2011
Projektideen für interkulturelles Zusammenleben gefragt
Das Migros-Kulturprozent und die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM lancieren am 5. Dezember 2011 mit contakt-citoyenneté ein gemeinsames Förderprogramm und geben damit der Integrationskultur in der Schweiz neue Impulse. Bis zum 15. März 2012 können Interessierte Projektideen unter www.contakt-citoyennete.ch einreichen. Finanziell unterstützt und fachlich begleitet werden ausgewählte Projektideen, welche die Qualität im interkulturellen Zusammenleben fördern und von Engagierten in Freiwilligenarbeit umgesetzt werden. Die Gewinnerprojekte werden im Juni 2012 vorgestellt.
Mit dem Aufbau von kantonalen und kommunalen Fachstellen für Integration ist in den letzten Jahren ein tragfähiges Netz für professionelle Integrationsarbeit entstanden. Indem auch die breite Bevölkerung – mit und ohne Migrationshintergrund – gewisse Aufgaben im Feld der Integration übernimmt, geschieht ein tiefgreifender wechselseitiger Integrationsprozess. Vielerorts in der Schweiz engagieren sich Freiwillige für ein interkulturelles Zusammenleben von hoher Qualität. Das Programm contakt-citoyenneté hat zum Ziel, diese aktive Integrationskultur mit neuen Impulsen weiter zu beleben. Es stehen Fördergelder in der Höhe von 320’000 Franken für eine Laufzeit von zwei Jahren zur Verfügung. Damit lassen sich viele Angebote für Jugendliche, ältere Menschen, Mütter oder Familien in der ganzen Schweiz in freiwilligem Engagement realisieren. Sei dies eine mehrsprachige Bücherecke in der Bibliothek, das gemeinsame Bewirtschaften eines Gartens, Einkaufsbegleitung für ältere Menschen, eine Börse für den Austausch von Dienstleistungen oder ein Mentoring für Kinder mit Migrationshintergrund.
Mehr als nur finanzielle Unterstützung
contakt-citoyenneté geht aber weit über eine finanzielle Förderung hinaus. Die Fachleute der Kompetenzzentren Integration beraten und unterstützen die Projektgruppen individuell bei der Realisation ihrer Ideen. So können die Fachleute ihr Know-how mit dem Wissen und der Erfahrung der Bevölkerung bündeln. Die daraus entstehenden Netzwerke sind wichtig für zukünftige Projekte. «Diese Public-Private-Partnership bietet die grosse Chance, Synergien zu bündeln und in der Integrationsarbeit neue Wege zu gehen», so Francis Matthey, Präsident der EKM. Hedy Graber, Leiterin Direktion Kultur und Soziales, Migros-Genossenschafts-Bund, erläutert das Engagement des Migros-Kulturprozent wie folgt: «Als privater Förderer nutzen wir unterschiedliche Zugänge in unserem Migrationsengagement. Wir sehen uns als Brücke zwischen Institutionen, der Bevölkerung und der Wirtschaft.»
Interessierte Personen, Gruppen oder Vereinigungen können ihre Projektideen bis 15. März 2012 unter www.contakt-citoyennete.ch einreichen. Die Jurierung erfolgt im Mai 2012, gefolgt von der öffentlichen Bekanntgabe der Gewinnerprojekte im Juni 2012.
28. Oktober 2011
EKM-Jahrestagung: Föderalismus und Migrationspolitik
Über 200 Fachleute und Interessierte haben sich am Donnerstag an der Jahrestagung der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen in Bern getroffen, um über die Rolle des Föderalismus in der Migrationspolitik zu diskutieren. Zwar liess sich am Schluss die Frage nicht klären, ob der Föderalismus nun «Fluch oder Segen» für die Migrationspolitik sei – je nach Bereich (Zulassung, Wegweisung, Integration, Asylwesen) und Staatsebene (Bund, Kantone, Gemeinden/Städte) überwiegen Vorteile oder Nachteile. Aber kaum jemand bestritt, dass die Probleme heutzutage eher in Regionen betrachtet und angegangen werden und dass Gemeinde- und Kantonsgrenzen in vielen Bereichen an Bedeutung verloren haben. So meinte etwa Eva Maria Belser vom Föderalismusinstitut in Freiburg, dass Kantonsfusionen eigentlich sinnvoll, aber politisch unmöglich seien.
Sämtliche Bereiche der Migrationspolitik sind Verbundaufgaben, welche die Zusammenarbeit aller Staatsebenen bedingen. An der Tagung zeigte sich, dass Abläufe vereinfacht und Zuständigkeiten neu verteilt werden müssten, um einerseits den bürokratischen Aufwand zu verringern und andererseits den Betroffenen Rechtsgleichheit zu garantieren. Der neue interimistische Direktor des Bundesamts für Migration zeigte sich offen für Vorschläge zur «Entschlackung», appellierte aber an die Bereitschaft aller Beteiligten, nicht nur die Interessen der eigenen Ebene, sondern die Aufgabe an sich im Auge zu behalten.
Die meisten Ausländerinnen und Ausländer leben in den grossen Städten. Diese haben jahrzehntelange Erfahrung und sind Pioniere in der Integrationspolitik. Entsprechend den föderalen Spielregeln können sie ihre Anliegen aber nicht direkt beim Gesetzgeber einbringen, sondern sind «dem Goodwill der Kantone ausgeliefert», wie es die Berner Gemeinderätin Edith Olibet formulierte. Als Vertreterin der Städteinitiative Sozialpolitik forderte sie für die Integrationsförderung, «dass wir vom Bund als gleichwertige Partnerinnen, auf Augenhöhe mit den Kantonen behandelt werden und direkt Vereinbarungen abschliessen können».
20. Juni 2011
Schweizer Integrationspreis 2011 geht nach Stans und Neuenburg
Der Schweizer Integrationspreis wird seit 2005 von der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen EKM jedes zweite Jahr vergeben. Seit 2009 beteiligt sich die Konferenz der Integrationsdelegierten an der Auswahl der Projekte.
Mit dem Integrationspreis werden Projekte, Gruppen oder Einzelpersonen ausgezeichnet, welche hervorragende Leistungen im Bereich der Integration von Ausländerinnen und Ausländern erbringen. Die Jury, welche aus Mitgliedern der EKM besteht, sucht unter den nominierten Projekten jene aus, welche sich durch Kreativität und Innovation auszeichnen und deren Konzept leicht übernommen werden kann.
23. Mai 2011
In der Migration die Chancen sehen
Hat wirklich alles, was heute unter dem Label Migration diskutiert wird, in erster Linie mit Migration zu tun? Diese Frage stellte die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) an ihrer Jahrespressekonferenz. Ihr scheint, dass viele gesellschaftliche, demographische und kulturelle Fragen auf den Aspekt „Ausländer“ reduziert werden. Den neusten Vorschlägen im Asylbereich stimmt die Kommission in den Grundzügen zu, macht aber noch einen neuen Vorschlag: Bereits seit langer Zeit hängige Verfahren sollten zugunsten der Gesuchsteller entschieden werden.
Das Thema Migration ist in der Öffentlichkeit so präsent wie selten: Diskutiert werden das Asylverfahren, die Fluchtbewegungen in Nordafrika und Integrationsthemen, aber auch das Freizügigkeitsabkommen und die demographische Entwicklung. Die EKM hat sich an den beiden letzten Sitzungen mit den Ängsten und Befürchtungen gegenüber Ausländerinnen und Ausländern beschäftigt. Sie stellt fest, dass gewisse Ängste nachvollziehbar sind, dass sie jedoch oft ausschliesslich im Kontext von Migrationspolitik debattiert werden und selten jenem Politikbereich zugeordnet werden, zu dem sie eigentlich gehörten. So ist zum Beispiel das Thema Wachstum nicht in erster Linie ein Migrationsthema. Es sollte vielmehr auch im Rahmen der Raumplanungs-, Infrastruktur-, Verkehrs- und Wohnungspolitik diskutiert werden.
Im Mittelpunkt des Interesses standen in den letzten Wochen neue Vorschläge zur Beschleunigung und Vereinfachung des Asylverfahrens. Die EKM ist grundsätzlich mit den längerfristig angelegten Vorschlägen einverstanden. Kurze Behandlungszeiten und schnelle Entscheide sind auch im Interesse der Asylsuchenden. Einige Vorschläge aus dem Bericht des EJPD über Beschleunigungsmassnahmen sollen bereits in die laufende Revision des Asylgesetzes einfliessen. Die EKM begrüsst die meisten vorgeschlagenen Neuerungen, namentlich die Verkürzung der Behandlungsfristen im BFM. Diese haben aber nur positive Auswirkungen, wenn auch die Beschwerden vom Bundesverwaltungsgericht schneller entschieden werden können. Einer Verlängerung der maximalen Aufenthaltsdauer in den Empfangs- und Verfahrenszentren kann die EKM nur zustimmen, wenn gleichzeitig neue Angebote für Beschäftigungsprogramme geschaffen werden und die Unterbringung von Familien verbessert wird.
Die EKM macht auch einen zusätzlichen Vorschlag: Bereits seit mehreren Jahren hängige Asylgesuche sollen bereinigt werden. Die betroffenen Personen sollen ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie mit den Behörden zusammengearbeitet haben und sich keines Verbrechens schuldig gemacht haben. Dies würde Kapazitäten für die Behandlung neuer Asylgesuche freisetzen.
Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern war bisher vor allem in den grossen Städten ein Thema. Aber Integrationsförderung gehört auch zu den Aufgaben von mittleren und kleinen Gemeinden ausserhalb der Agglomerationen. Zugeschnitten auf dieses periurbane Gebiet hat die EKM das Programm «Periurban – Zusammenleben im ländlichen Raum» entwickelt. Das Programm geht nun in eine zweite Phase, an der sich Gemeinden in 15 weiteren Regionen beteiligen können (Ausschreibung auf www.ekm.admin.ch).
Dokumente der Medienkonferenz:
- Francis Matthey: Point de mire actuel sur la politique de migration: justifié ou provoqué?
- Martina Caroni: Bereich Asyl. Stellungnahmen der EKM
- Simone Prodolliet: Zusammenleben im ländlichen Raum. Periruban - Basis für einen Geist des "Miteinander"
- Ausschreibung Periurban
20. Dezember 2010
Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für jugendliche Sans-Papiers
Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM macht neue Vorschläge zum Thema Sans-Papiers. Die wohl wichtigsten betreffen die Situation der Jugendlichen, die eine Berufslehre machen möchten. Ihnen könnte ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erteilt werden. Zudem müsste das Härtefallverfahren so geändert werden, dass es allen, die sich regularisieren lassen möchten, Chancengleichheit gewährt, unabhängig vom Kanton, in dem sie leben und arbeiten.
Die EKM und ihre Vorgängerkommission, die Ausländerkommission, haben sich immer wieder mit Fragen der Sans-Papiers beschäftigt. Zu Beginn des Jahres 2010 hat die EKM dem Schweizerischen Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien SFM der Universität Neuchâtel den Auftrag erteilt, die aktuelle Situation der Sans-Papiers in der Schweiz zu untersuchen. Als die Forscherinnen unter der Leitung von Denise Efionayi die Entwicklungen von 2000 bis 2010 genauer untersuchten, stellten sie fest, dass die Sans-Papiers heute in der Öffentlichkeit mehr präsent sind. Zudem kann man davon ausgehen, dass sich immer mehr Personen immer länger ohne Erlaubnis hier aufhalten und arbeiten. Die Zahl heranwachsender Kinder nimmt zu. Ebenso scheint es mehr Jobs (vor allem in der Hausarbeit und im Pflegesektor) für papierlose Frauen zu geben. Verbesserungen für die Sans-Papiers ergaben sich in den letzten zehn Jahren namentlich in der Gesundheitsversorgung, aber auch im Umgang der Behörden mit Kindern. Als problematisch erweist sich immer wieder die Lage der Familien, die Nothilfe beziehen.
Die Studie «Leben als Sans-Papiers in der Schweiz. Entwicklungen 2000 bis 2010» dient der EKM als Basis für eine Reihe von Empfehlungen. Sie hält zunächst fest, dass irreguläre Migrationssituationen zu einer globalisierten Welt gehören und dass sie bestehen bleiben, solange die Nachfrage nach solchen Arbeitskräften vorhanden ist. Insofern gehören die «Sans-Papiers» zur schweizerischen Realität, und die Gesellschaft muss sich damit beschäftigen. Besondere Aufmerksamkeit schenkt die Kommission den jugendlichen Sans-Papiers, die in der Schweiz geboren sind oder einen grossen Teil der Schulzeit hier verbracht haben. Während Kinder aus Familien ohne Aufenthaltsrecht in aller Regel die Schule besuchen können, stehen Jugendliche, die eine Lehre beginnen wollen, vor dem Nichts. Damit auch diese Jugendlichen, die ja nicht schuld an ihrer Papierlosigkeit sind, wieder Perspektiven erhalten, sollen sie die Möglichkeit erhalten, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu beantragen, das ihnen eine Berufslehre oder eine andere Ausbildung ermöglicht. Die EKM fordert die Behörden auf, nach Lösungen zu suchen, damit auch die Eltern dieser Jugendlichen zumindest während der Zeit der Lehre eine wenn auch befristete Bewilligung erhalten. Nach dem Lehrabschluss sind diese jungen, meist sehr gut integrierten Berufsleute bestens gerüstet für den Schweizer Arbeitsmarkt.
Auch beim Härtefallverfahren braucht es nach Ansicht der EKM dringend eine neue Lösung. Wer ein Härtefallgesuch deponiere, müsse überall die gleichen Chancen bei der Beurteilung durch die Behörden haben. Ein möglicher Weg könnte die Umkehrung des Verfahrens sein: Demnach müssten die Gesuche nicht, wie bisher, bei den Kantonen eingereicht werden, sondern beim Bund, der dann die Meinung der Kantone einholen würde.
- Studie "Leben als Sans-Papiers in der Schweiz" (pdf und bestellen)
- Empfehlungen der EKM: Sans-Papiers in der Schweiz
28. November 2010
EKM zur Abstimmung: Auswirkungen auf die gesamte Migrationsbevölkerung
Volk und Stände haben entschieden: Ausländer, die in der Schweiz leben und kriminell geworden sind, sollen nach Verbüssung der Strafe automatisch weggewiesen werden. Damit wird dem Gesetzgeber eine sehr schwierige Aufgabe übertragen. Er muss entsprechende Gesetzesänderungen vornehmen und dabei weitere in der Bundesverfassung verankerte Grundsätze beachten: Der Staat darf nicht willkürlich handeln und muss die Verhältnismässigkeit einer Massnahme gegen den Einzelnen prüfen. Und sogar SVP-Parlamentarier sind damit einverstanden, dass niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem ihm Folter und Tod drohen. Ein Ausweisungs-Automatismus, wie ihn die Initiative fordert, ist demnach gar nicht möglich. Jeder Fall wird auch künftig individuell geprüft werden müssen.
Nach Einschätzung der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen EKM wird die grösste Herausforderung für das Parlament darin bestehen, eine Lösung zu finden, die mit dem Freizügigkeitsabkommen in Einklang steht.
Von der jetzt beschlossenen Verfassungsänderung sind ein paar Hundert Personen jährlich betroffen. Die heftigen und häufigen Diskussionen darüber aber haben Auswirkungen auf die ganze ausländische Bevölkerung in der Schweiz. Denn sie schaffen ein Klima, in dem Fremdenfeindlichkeit Nahrung findet und diffuse Ängste vor dem "Fremden" wachsen. Die Schweiz aber, so ist die EKM überzeugt, braucht eine nüchterne, von Fakten geprägte Diskussion über Migrationsfragen.
21. Oktober 2010
Mehr ausländische Straftäter werden weggewiesen
In den beiden letzten Jahren wurden mehr straffällige Ausländer und Ausländer weggewiesen als bisher angenommen. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM hat am 21. Oktober einen Grundlagenbericht zu den ausländerrechtlichen Folgen der Straffälligkeit vorgelegt. Demnach sind 2008 ca. 615 und 2009 ca. 750 Ausländerinnen und Ausländer, die ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hatten, weggewiesen worden. Die EKM gibt im Übrigen zu bedenken, dass die Ausschaffungsinitiative nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen in Einklang gebracht werden kann.
Sie heisst zwar Ausschaffungsinitiative, aber in Wirklichkeit geht es in der Initiative, über die am
28. November abgestimmt wird, um die Wegweisung von ausländischen Personen, welche vor ihrer Verurteilung legalen Wohnsitz in der Schweiz hatten. Ein Teil von ihnen reist nach Verbüssung der Strafe freiwillig aus, andere werden ausgeschafft. Die grosse Mehrheit der Ausschaffungen (mehrere Tausend jährlich) hingegen betrifft abgewiesene Asylsuchende und Personen, welche kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hatten. Der vom Schweizerischen Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien (SFM) erarbeitete Grundlagenbericht schafft unter anderem Klarheit bei Begriffen und zeigt detailliert die Verfahren auf. Auf das grösste Interesse aber dürften die Ergebnisse der Umfrage bei den Kantonen nach den Zahlen von Wegweisungen stossen. Erfreulicherweise füllten 20 kantonale Migrationsbehörden im Sommer dieses Jahres den vom SFM verschickten Fragebogen aus. Da in diesen Kantonen rund 75 Prozent der ausländischen Bevölkerung leben, sind die Resultate aussagekräftig und können auf die ganze Schweiz hochgerechnet werden. Wenn man noch die Resultate von früheren Umfragen bzw. Schätzungen dazu nimmt (2004: ca. 350, 2007: 350-450), zeigt sich ein Trend hin zu immer mehr Wegweisungen. Die EKM sieht dies als Bestätigung ihrer bereits 2008 geäusserten Einschätzung, dass die bestehenden Gesetzesbestimmungen ausreichend sind, um kriminelle Ausländer wegweisen zu können.
Der Grundlagenbericht zeigt laut EKM-Präsident Francis Matthey auch klar auf, dass es im Falle einer Annahme der Initiative wohl zu Schwierigkeiten mit der Europäischen Union käme. Das Freizügigkeitsabkommen erlaubt eine Wegweisung nur bei gegenwärtiger und erheblicher Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Eine Verfassungsbestimmung, welche zwingend die Wegweisung auch bei weniger schweren Delikten verlangt, kann damit nicht in Einklang gebracht werden.
Unter der aktuellen Gesetzgebung wird in jedem Fall eine Interessenabwägung vorgenommen. Was wiegt schwerer: das Interesse des Landes auf Wegweisung oder das Interesse der betroffenen Person auf einen Verbleib in der Schweiz? Ein Secondo beispielsweise, der in der Schweiz aufgewachsen ist, erhält in vielen Kantonen eine zweite Chance, wenn seine Tat nicht schwerwiegend ist. Nach dem Automatismus der Initiative müsste er genauso weggewiesen werden wie der "Kriminaltourist". Der EKM erscheint es nicht gerechfertigt, auf die Interessenabwägung zu verzichten.
Der von der EKM in Auftrag gegebene Bericht zur aktuellen Praxis der Wegweisungen zeigt auf, dass die Kantone den Ermessensspielraum, den ihnen das Ausländerrecht gibt, unterschiedlich nutzen. Dies, so gibt die EKM zu bedenken, dürfte aber niemanden überraschen, denn es ergebe sich aus dem föderalen System. Zudem gebe es klare Tendenzen für eine weitere Harmonisierung. Und schon jetzt würden die Kantone bei Gewalt- und anderen schweren Verbrechen fast immer eine Wegweisung verfügen. Die unterschiedliche Praxis zeige sich nur bei Personen, welche wegen weniger schweren Straftaten verurteilt werden.
Die EKM hat sich bereits an ihrer Sitzung im Mai mit klarer Mehrheit für zwei Nein ausgesprochen.
11. Juni 2010
7. nationales Treffen der Ausländer- und Integrationskommissionen in Freiburg
Integration von Zugezogenen: Das Zusammenleben in den Mittelpunkt stellen
Wie leben wir besser zusammen? Antworten auf diese Frage suchten rund 130 Vertreterinnen und Vertreter von kantonalen Ausländer- und Integrationskommissionen und weitere Fachleute am Donnerstag in Freiburg. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Ansätze: speziell auf Ausländerinnen und Ausländer zugeschnittene Programme, Projekte und Anlaufstellen einerseits; und ein eher gesamtheitlicher Ansatz andererseits, der eine Verbesserung des Zusammenlebens über Projekte und Programme anstrebt, die sich an alle Bewohner richten. Erfahrungen aus unterschiedlichen Projekten wurden an der Tagung ausgetauscht.
«Sind Sie in St.Margrethen integriert?» Diese Frage stellte eine TV-Journalistin einigen jungen Leuten in einem Rundschau-Beitrag. Sie konnten mit der Frage nichts anfangen, kennen das Wort «Integration» nicht, obwohl sie gut deutsch sprechen. Diese Szene aus der Rundschau-Sendung löste an der Veranstaltung eine interessante Diskussion aus. Denn die jungen Leute sind im Rheintal aufgewachsen, den meisten gefällt es dort. Vielleicht hätte man sie fragen sollen, wie viele Schweizer Freunde sie haben, in welchen Vereinen sie mitmachen. An diesem Punkt will denn auch die Gemeinde St.Margrethen mit ihrem Projekt «mitenand statt nebetenand», das von der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen unterstützt wird, ansetzen: Quartiere aufwerten, Vereine öffnen, Frühförderung sind einige der Massnahmen. Als Grundsatz gilt «fordern und fördern».
Das Zusammenleben von allen, nicht die Integration von Ausländern, steht im Mittelpunkt des zweiten Projekt, das am Treffen der Kommissionen vorgestellt wurde. Die innovative Jugend- und Quartierarbeit von «Marly sympa», die 2009 den Schweizer Integrationspreis gewonnen hat. Bei der Vorstellung dieser Arbeit wurde auch klar, was mehrere Teilnehmende betonten: Diese Arbeit, diese Projekte brauchen Zeit. In Marly wurde sie vor 25 Jahren begonnen. Und sie kann nicht nur von den Behörden und den Jugendarbeitern getragen werden. «Jede Bürgerin, jeder Bürger kann hier aktiv werden», lautet ein Grundsatz des «Esprit Marly sympa». Die Gemeinde organisiert sogar entsprechende Ausbildungen für Private, die sich vermehrt für das friedliche Zusammenleben engagieren wollen.
Professionelle Verstärkung in der Integrationsarbeit erhält in naher Zukunft auch die Stadt Freiburg. Stadtpräsident Pierre-Alain Clément kündigte am Kommissionentreffen die Schaffung einer städtischen Integrationsstelle an. Er hoffe, dass das Büro bald auch für die ganze Agglomeration arbeiten könne.
11. Mai 2010, Jahresmedienkonferenz
Integration darf nicht zum Gradmesser für Sanktionen verkommen
Welches Verständnis von Integration haben wir heute? Mit dieser Frage hat sich die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen an ihrer zweitägigen Sitzung letzte Woche schwergewichtig befasst. Die EKM stellt fest, dass die Anforderungen an die Ausländerinnen und Ausländer immer mehr Gewicht erhalten und dass wenig von der Verantwortung der Gesellschaft in diesem dynamischen Prozess die Rede ist. Sie legt eine Reihe von Empfehlungen vor, welche die Dimension der Integration als Hinführung zu Chancengleichheit stärker in den Mittelpunkt der politischen Debatten rücken will.
Die EKM legt ein Positionspapier vor, das den aktuellen Diskurs in der Integrationspolitik reflektiert. Sie stellt dabei fest, dass sich die Akzente verschieben: Während von manchen Akteuren Integrationsprozesse als Hinführung zu Chancengleichheit verstanden werden, die nicht nur das Individuum, sondern auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen betreffen, ist heute in vielen politischen Debatten eine neue Tendenz zu beobachten. Integration wird zunehmend als Gradmesser dazu verwendet, Sanktionen anzudrohen oder auszusprechen. Die EKM verweist darauf, dass Integration nur dann gelingt, wenn sowohl Einzelpersonen wie die Gesellschaft ihren Beitrag leisten. Acht Empfehlungen zeigen auf, wie dieses Gleichgewicht erzielt werden kann. So soll dem Abbau von Integrationshemmnissen ebenso grosses Gewicht beigemessen werden wie individuellen Fördermassnahmen. Oder: Bei der Diskussion von Integrationsleistungen, welche Institutionen erbringen müssen, sollen Qualitätsfragen im Zentrum stehen.
Weil in der Zwischenzeit ein direkter Gegenvorschlag vorliegt, hat sich die Kommission an ihrer Plenarsitzung nochmals mit der Ausschaffungsinitiative befasst. Sie lehnt die Initiative einstimmig und den Gegenvorschlag mit grosser Mehrheit ab. Sie hält an der Einschätzung fest, dass die aktuelle Gesetzgebung völlig ausreicht, um kriminelle Ausländer auszuweisen. Am Gegenvorschlag (wie ihn der Ständerat verabschiedet hat) kritisiert sie die Vermischung von Integration und der Ausschaffung aufgrund von Straffälligkeit. Dies sei eine falsche Verbindung und gehöre so nicht in die Verfassung.
Schliesslich präsentierte die EKM die neueste Ausgabe ihrer Zeitschrift «terra cognita». Sie umfasst verschiedene Beiträge zum Thema Kinder und Jugendliche im Zusammenhang mit Migration. Dazu gehören die Frühförderung, Patenschaftsprogramme, erfolgreiche Schulmodelle, Öffnungsprozesse von Jugendverbänden oder Mitwirkungsprojekte von Jugendlichen in der Gemeinde. Die 16. Ausgabe von «terra cognita» ist in Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen entstanden.
- Positionspapier: Integration als Hinführung zu Chancengleichheit oder als Gradmesser für Sanktionen?
18. Dezember 2009
Neue Studie zu «Frauen in der Migration» erschienen
Migrantinnen sind nicht nur Opfer
Am 18. Dezember, dem Internationalen Tag der Migrantinnen und Migranten, hat die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen eine neue Publikation über «Frauen in der Migration» vorgestellt. Sie zeigt auf, dass Medien und Politik oft stereotype und veraltete Bilder von Migrantinnen zeichnen.
Man geht davon aus, dass gegenwärtig etwa 214 Millionen Menschen als Migrantinnen und Migranten ausserhalb ihres Geburtsland leben, rund 70 Millionen davon in Europa. Der Frauenanteil liegt weltweit bei rund 50 Prozent, in der Schweiz leicht tiefer. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen betraute das Interdisziplinäre Zentrum für Geschlechterforschung der Universität Bern mit einer Studie, welche aufzeigt, wie sich die weibliche Migrationsbevölkerung zusammensetzt und welche Migrantinnen-Bilder Medien und Politik vermitteln. Andrea Ch. Kofler und Lilian Fankhauser weisen in der Studie «Frauen in der Migration» nach, dass Migrantinnen vor allem als Opfer dargestellt werden. Sie erscheinen als «unselbständig, passiv, abhängig und wenig integriert». Die Realität aber ist viel vielschichtiger. «Migrantinnen sind auch hoch gebildet, sprechen mehrere Sprachen, arbeiten in Kaderpositionen oder verdienen ihren Unterhalt als Unternehmerinnen», wie Simone Prodolliet, die Geschäftsführerin der EKM, ausführte. So haben beispielsweise 28 Prozent der erwerbstätigen Migrantinnen einen Universitätsabschluss oder eine höhere Berufsausbildung. Bei den Schweizerinnen liegt der Vergleichswert bei 24 Prozent.
Im herkömmlichen Integrationsdiskurs tauchen Frauen häufig als schwer erreichbare Zielgruppe auf, welcher man mit besonderen Massnahmen begegnen muss. Eine Integrationspolitik und -praxis, die auf die Bedürfnisse aller Zugewanderten eingehen will, muss auch von anderen Profilen ausgehen. So braucht es beispielsweise mehr Angebote für gezielte Weiterbildungen für gut Qualifizierte und Vereinfachungen bei der Anerkennung von Diplomen.
Die Zahl jener Frauen, die als Migrationsgrund die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit angeben, hat zugenommen. Vor allem aus Südamerika und Afrika kommen aber sehr viele Frauen im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz. Sie sind bezüglich ihrer Aufenthaltsbewilligung an den Verbleib beim Ehemann gebunden. Ebenfalls prekär ist die Situation von Migrantinnen, die von Gewalt betroffen sind. Um ihre Stellung zu verbessern – so die EKM – braucht es ein zivilstandsunabhängiges Aufenthaltsrecht, den Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung für Opfer ehelicher Gewalt, für Opfer von Zwangsheirat oder für Opfer von Frauenhandel unabhängig von deren Aussagebereitschaft.
- Materialien zur Migrationspolitik: Frauen in der Migration
- Schlussfolgerungen und Empfehlungen der EKM
- Hauptergebnisse der Studie
26. Oktober 2009
EKM zur Minarett-Initiative: Ein klares Nein zu Islam-Feindlichkeit ist nötig
Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM lehnt die Initiative zur Verhinderung des Baus von Minaretten einstimmig ab. Die Kommission setzt sich dafür ein, dass in der Schweiz alle Religionsgemeinschaften Kirchen, Tempel und Moscheen (inkl. Minarette) bauen dürfen, wenn sie im Einklang mit den lokalen Planungs- und Bauvorschriften sind. Der – ohne Gesetzesvorschriften – erreichte helvetische Konsens, dass kein Muezzin vom Minarett ruft, erscheint der Kommission vernünftig.
Die EKM bedauert, dass diese Initiative überhaupt zur Abstimmung gelangt. Das Minarettverbot schränkt das Recht auf freie Religionsausübung ein, ist diskriminierend und betrifft Planungs- und Baufragen, welche auf gemeindlicher und kantonaler Ebene angesiedelt sind. Ein Minarettverbot hat in der Verfassung der Eidgenossenschaft nichts zu suchen. Nach Meinung der Kommission braucht es eine grundsätzliche Überprüfung der Kriterien, nach welchen ein Volksbegehren auf seine Gültigkeit hin untersucht wird. Möglicherweise ist die Hürde "Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht", auf welche Volksbegehren aktuell untersucht werden, zu tief angesetzt.
Die EKM befürchtet eine Gefährdung des religiösen Friedens. Die Initianten zielen zwar auf das Minarett, möchten aber die Menschen, die in eine islamische Glaubensgemeinschaft hinein geboren wurden, treffen. Musliminnen und Muslime fühlen sich angegriffen. Viele sind verunsichert, sind verletzt, fühlen sich ausgeschlossen. Dies gilt auch für die grosse Mehrheit jener Muslime, welche ihren Glauben wenig oder nicht praktizieren. Davon zeugen zahlreiche persönliche Stellungnahmen. So schreibt etwa Kais Fguiri, Mitglied der EKM, im Blog der EKM (www.migration-news.ch): «Die Verletzung rührt auch daher, dass die Angriffe (im Rahmen der Abstimmungkampagne) nicht unterscheiden zwischen gewalttätigen Islamisten und gewöhnlichen Bürgern muslimischen Glaubens.»
Nach Ansicht der EKM provoziert die Minarett-Initiative eine Scheindiskussion. Die Kommission ruft deshalb dazu auf, in politischen Debatten wieder konkrete Anliegen in den Mittelpunkt zu stellen, welche für die Integration wirklich wichtig sind. Dazu gehört die Ausbildung von Imamen, aber auch die öffentlich-rechtliche Anerkennung von weiteren Glaubensgemeinschaften.
Damit der interreligiöse Dialog konstruktiv weitergeführt werden kann, braucht es am 29. November ein klare Absage zum Minarettverbot. Ein klares Nein wäre nicht so sehr ein Ja zum Minarett, sondern in erster Linie ein Nein zu Islam-Feindlichkeit.
Links zu weiteren Stellungnahmen
- EKM-Blog Swiss Migration News
- Eidg. Kommission gegen Rassismus
- Schweiz. Evangelischer Kirchenbund
- Informationsplattform humanrights.ch
- Verband evangelischer Freikirchen und Gemeinden in der Schweiz
- Die Schweizerische Evangelische Allianz
- Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz
14. Oktober 2009
Schweizer Integrationspreis 09 geht nach Marly
"Marly sympa" gewinnt den Schweizer Integrationspreis, der 2009 zum dritten Mal von der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen vergeben wird. Mit dem Preis wird die langjährige und kreative Arbeit der Freiburger Gemeinde Marly für ein besseres Zusammenleben in den Quartieren ausgezeichnet.
Die Preisverleihung findet am 29. Oktober anlässlich der Jahrestagung der EKM in Olten statt.
22. September 2009
Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen lanciert News-Blog
Swiss Migration News
Mit den "Swiss Migration News" bietet die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen eine neue Dienstleistung an: Sie sammelt und veröffentlicht Meldungen zu interessanten Entwicklungen im Bereich der Migration. Zudem soll der Blog zu einer wichtigen Stimme in Debatten zu aktuellen Gesellschaftsfragen werden. In dieser Woche publiziert die EKM auch zwei neue Studien: Eine Publikation befasst sich mit den Informationsnetzwerken von Zugewanderten, die andere mit Identitätsbildung bei Migrantenvereinen.
Der neue Blog "Swiss Migration News" (www.migration-news.ch) besteht aus drei Teilen: News zum aktuellen Migrationsgeschehen, Meinungen zu migrationsrelevanten Fragen sowie Hinweise auf Neuerscheinungen auf dem Büchermarkt. Er wurde am 22. September von der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) lanciert. Zu den Autorinnen und Autoren der Meinungen gehören die Mitglieder der EKM sowie eingeladene Gäste. Die EKM möchte mit dem neuen Blog eine Informationslücke schliessen. Relevante Meldungen über Entwicklungen im Migrations- und Integrationsbereich in der Schweiz werden gesammelt und stehen später für Interessierte auch als Archiv zur Verfügung. Von den Meinungsbeiträgen erhofft sich die Kommission eine Lancierung von interessanten Debatten über wichtige Gesellschaftsfragen.
Die EKM lanciert ihren neuen Blog im Rahmen des Informationsauftrages, der im Ausländergesetz verankert ist. Dazu gehören auch zwei Neuerscheinungen in der Publikationsreihe "Materialien zur Migrationspolitik": "Wege zu einer besseren Kommunikation" befasst sich mit der Frage, wie sich Behörden am besten an die Öffentlichkeit richten, damit sicher gestellt ist, dass die Informationen, die sie weitergeben wollen, die anvisierten Zielgruppen auch erreichen. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM, das Bundesamt für Migration BFM sowie das Bundesamt für Gesundheit BAG haben sich diese Frage insbesondere im Hinblick auf die Migrationsbevölkerung gestellt. Die Studie verweist auf gute Beispiele aus dem In- und Ausland, wie mit Migrantenorganisationen zusammengearbeitet werden kann. Allerdings zeigt die quantitative Befragung von Albanisch-Sprechenden und von Türkinnen und Türken über deren Informationskanäle, dass Organisationen von Migrantinnen und Migranten sowie Interessenvereinigungen für die Vermittlung von Information zwar eine Rolle spielen, jedoch nicht den hohen Stellenwert haben, den man annehmen könnte. Weit wichtiger sind persönliche Netzwerke im Familien- und Freundeskreis, Fachpersonen wie Apotheker, Hausärztinnen oder Anwälte sowie Internet und weitere Medien. Die Befragung der Kontrollgruppe von Schweizerinnen und Schweizern zeigte dabei Überraschendes: Einheimische und Zugewanderte unterscheiden sich in ihrem Informationsverhalten nur in minimal! Es gilt daher, in Zukunft nicht nur partnerschaftliche Kooperationen mit Organisationen von Zugewanderten einzugehen, sondern auch die bisher unterschätzten persönlichen Netzwerke einzubeziehen und die bislang wenig beachtete Rolle von Fachpersonen in die Ausgestaltung einer für alle Bevölkerungsteile adäquaten Informationspolitik zu berücksichtigen.
Druckfrisch ist auch die deutsche Version einer Studie zu Identitätsfragen: "Wir, ich - die anderen" beschreibt Prozesse der Identitätsbildung im Rahmen von Migrantenvereinen. Die Studie zeigt auf eindrückliche Weise, wie komplex solche Prozesse sind. Während beispielsweise das Modell «Kulturverein» im Sinne von «wir sind wir und die andern sind die anderen» die Bedürfnisse der ersten Generation von Zuwandernden durchaus abdeckt, können sich Angehörige der zweiten Generation weit weniger damit identifizieren.
Download und Bestellung der Studien: www.ekm.admin.ch
Der neue Blog: www.migration-news.ch
11. Juni 2009
Wenn Behörden und Vereine am gleichen Strick ziehen
Rund 120 Vertreterinnen und Vertreter kantonaler und kommunaler Ausländerkommissionen haben sich auf Einladung der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) am 10. Juni in Liestal getroffen. Im Mittelpunkt der Tagung stand die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Vereinen. Dabei erwies es sich als wenig bekannt, dass die Behörden mit dem neuen Ausländergesetz verpflichtet sind, in der Integrationsarbeit mit Ausländerorganisationen zusammenzuarbeiten. Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Vorsteherin der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, würdigte in ihrer Begrüssung die Bedeutung dieser Zusammenarbeit: "Wenn wir in unserer Integrationspolitik nicht auf die Vereine zählen könnten, wäre vieles sehr viel schwieriger, wäre vieles sehr viel teurer."
Als gute Beispiele wurden an der Tagung Projekte aus Lausanne und St.Gallen vorgestellt. So organisiert die Stadt Lausanne zusammen mit zahlreichen Vereinen eine Aktionswoche unter dem Namen "Lausanne avec couleurs"; mit zahlreichen Aktivitäten wie Ausstellungen, Theaterdarbietungen, Märchenstunden für die Kleinen oder Kurzfilmen. Ein Grossteil der Sportvereine im Kanton St.Gallen macht bei "Sport-verein-t" mit. Bei aktivem Einsatz für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern erhalten sie ein zwei Jahre gültiges Qualitätslabel. Da örtliche Behörden dieses Label anerkennen, profitieren die Sportvereine und -verbände von gewissen Privilegien.
In kleinen Diskussionsgruppen wurden Erfahrungen über das Zusammenwirken von Vereinen, Behörden und Kommissionen ausgetauscht. EKM-Präsident Francis Matthey wies abschliessend darauf hin, dass bei der Zusammenarbeit von Behörden und Vereinen noch einiges zu klären sei, etwa im Hinblick auf die Freiwilligenarbeit und die beschränkten finanziellen Mittel. Wenn sie jedoch am gleichen Strick ziehen würden, dann könnten alle profitieren.
9. März 2009
Jahresmedienkonferenz der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen
Schweiz soll wieder regelmässig Flüchtlingsgruppen aufnehmen
Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen hat an ihrer Jahresmedienkonferenz einen Bericht vorgelegt, welcher den Bundesrat auffordert, wieder regelmässig Flüchtlingsgruppen aufzunehmen. Sie schlägt vor, dies nicht als Einzelmassnahme (Fortführung der in den 90er Jahren eingestellten Kontingentspolitik) zu sehen, sondern als Bestandteil einer neuen Flüchtlingsaussenpolitik. Eine Revision von Ausländer- und Asylgesetz, kurz nach Inkrafttreten, lehnt die Kommission einhellig ab. Die Ausschaffungsinitiative sei für ungültig zu erklären oder abzulehnen, ein indirekter Gegenvorschlag sei nicht nötig.
Von 1950 bis 1995 hat die Schweiz im Rahmen von Wiederansiedlungsprogrammen regelmässig Flüchtlinge aufgenommen. 1991 verpflichtete sich der Bundesrat letztmals, während vier Jahren jährlich 500 Flüchtlinge im Rahmen des UNHCR-Programms aufzunehmen. Man bezeichnete dies damals als Kontingentspolitik. Wegen der vielen individuellen Gesuche von Balkan-Flüchtlingen in den 90er Jahren hat der Bundesrat diese Aufnahmepolitik eingestellt. Die EKM hat dem Bundesrat im Herbst 2008 einen Bericht zur «Aufnahme von Flüchtlingsgruppen und Hilfe vor Ort» abgeliefert. Sie empfiehlt, dass sich die Schweiz wieder an den Wiederansiedlungsprogrammen beteiligt, im Rahmen von 200 bis 300 Flüchtlingen pro Jahr. Die gesetzlichen Grundlagen dazu bestehen, die finanziellen Mittel müssten bereitgestellt werden. Die Kommission schätzt, dass es dazu 20 bis 30 Millionen Franken pro Jahr brauchen würde. Das Geld könnte für die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen eingesetzt werden oder für Wiederansiedlungsprogramme vor Ort (in der Regel in einem Nachbarstaat der Geflohenen). Mit einer solchen Politik würde jenen Flüchtlingen geholfen, die am stärksten auf Schutz angewiesen sind. Sie können nicht in ihre Heimat zurückkehren und leben in der Regel seit vielen Jahren in einem Erstaufnahmeland in prekären Verhältnissen.
Die Kommission hat sich auch intensiv mit der vorgeschlagenen Revision des Ausländer- und Asylgesetzes befasst. Sie empfiehlt, auf die Revision des Asylgesetzes so kurz nach der letzten Revision zu verzichten. Vielmehr sei mittelfristig das Verfahren einer grundsätzlichen Evaluation zu unterziehen und zu prüfen, ob nicht eine radikale Vereinfachung, sowohl des Verfahren wie des Gesetzes, angezeigt wäre.
Den indirekten Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative lehnt die EKM einstimmig ab. Die aktuelle Gesetzgebung reiche völlig aus, um ausländische Kriminelle angemessen zu bestrafen und allenfalls auszuweisen. Die Kommission fordert das Parlament auf, die Gültigkeit der Initiative sorgfältig zu prüfen. Da die Initianten alle Straffälligen mit bestimmten Vergehen ausweisen wollen, scheint das Non-Refoulement-Prinzip, das zum zwingenden Völkerrecht gehört, verletzt.
Schliesslich hat sich die EKM mit dem Thema Frühförderung befasst. Aufgrund einer umfassenden Bestandesaufnahme, was in der Schweiz gegenwärtig im Bereich der Frühförderung angeboten, diskutiert und geplant wird, hat sie eine Reihe von Empfehlungen erarbeitet. Die Kommission vertritt dabei eine dezidiert gesamtgesellschaftliche Perspektive: Integrationspolitische Anliegen in diesem Bereich seien in eine Gesamtstrategie von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung einzubinden. Ein solcher Blickwinkel sei auch in Bezug auf die Sprachförderung umzusetzen, denn nur eine integrative Sprachförderpolitik, welche sowohl der Erst- wie auch der Zweitsprache angemessen Rechnung trägt, sei der Integration dienlich.
12. Januar 2009
Bewegungsfreiheit nicht aufs Spiel setzen
Seit 2002 gelten die Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und den EU- und Efta-Staaten. Seither können sich Personen innerhalb Europas viel freier bewegen, das Leben und Arbeiten in einem anderen Land wurde bedeutend erleichtert. Im Februar 2009 gilt es, ein weiteres Mal an der Urne ein Ja oder ein Nein zu einer Europa-Vorlage einzulegen. Und auch dieses Mal wird der Abstimmungskampf von den Gegnern sehr emotional geführt. Thematisiert wird der "freie" Zutritt für Kriminelle und billige Arbeitskräfte. Doch darum geht es bei der Abstimmung zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit und zur Ausweitung auf die neuen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien nicht. Auf dem Spiel steht nichts Geringeres als unsere Freiheit, uns dort niederzulassen, wo wir wollen und eine entsprechende Arbeitsstelle finden. Dies gilt nicht nur für die rund 1.5 Millionen ausländischen Staatsangehörigen, die sich für die Schweiz entschieden haben, sondern – und das wird oft vergessen – auch für viele Schweizer und Schweizerinnen. Denn über 400'000 der rund 700'000 Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland leben, haben in einem EU-Land ihre temporäre oder dauernde Heimat gefunden. Die Möglichkeit, sich das berufliche Rüstzeug auch im Ausland zu holen, ist zudem eine wichtige Perspektive für junge Leute.
Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) spricht sich einstimmig für ein Ja zur Weiterführung und Ausweitung der Personenfreizügigkeit aus. Sie habe sich bewährt, und es sei nicht vorstellbar, die erreichten Fortschritte in der Bewegungsfreiheit aufzugeben, argumentiert die Kommission. Selbstverständlich müsse das Abkommen auf die neuen Staaten der EU ausgeweitet werden. Die Schweiz könne nicht die Angehörigen zweier EU-Länder diskriminieren. Jene, welche eine "unkontrollierte Zuwanderung von Arbeitskräften" befürchten, weist sie darauf hin, dass laut Freizügigkeitsabkommen nur jemand, der Arbeit oder eigenes Vermögen hat, eine Aufenthaltsbewilligung erhält. Zudem müssen Löhne und Arbeitsbedingungen überprüft werden, um Lohndumping zu verhindern. Die im Abstimmungskampf verwendeten Klischees von den "Kriminellen aus Osteuropa", welche vor allem auf Roma oder Fahrende zielen, weist die EKM entschieden zurück. Einmal mehr würden damit Minderheiten zu Unrecht stigmatisiert.
Die EKM verweist schliesslich auf die Bedeutung der Europäischen Union als Markt und Lebensraum für 500 Millionen Menschen. Es sei im Interesse der Schweiz, sich darin, so gut wie möglich, zu integrieren.