Archiv Medieninformation
2008
7. November 2008
Die Schweiz als «Willensgemeinschaft»
Die Schweiz versteht sich als Willensnation. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat am Donnerstag an einer Tagung der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen dazu aufgerufen, zusätzlich eine «Willensgemeinschaft Schweiz» zu schaffen. Eine Gemeinschaft, die auf den Werten der Bundesverfassung basiere: «Rechtsstaat, Demokratie und Grundrechte sind der innere, unantastbare Kern, auf dem unser Land aufbaut. Was die schweizerische Identität darüber hinausgehend ausmacht, was darüber hinaus zu unserer vorgestellten 'Willensgemeinschaft' gehören soll, bleibt eine zu diskutierende Frage.»
Die EJPD-Vorsteherin hat mit ihrer Rede die Jahrestagung der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen EKM «Über das Definieren von Identität» eröffnet. Sie betonte, dass das Einwanderungsland Schweiz von einem vier- zu einem vielsprachigen Land geworden sei. Und so, wie die Schweizerinnen und Schweizer nach 1848 in einem langen Prozess ihre schweizerische Identität hätten finden müssen, so gelte es nun, mit allen Einwohnerinnen und Einwohnern einen «Weg des friedlichen Zusammenlebens zu finden». Jürgen Nowak vom Europa-Institut für Soziale Arbeit in Berlin bezeichnete es in seiner Rede als Fehler, dass Deutschland bis 1998 geleugnet habe, ein Einwanderungsland zu sein. Obwohl die Wissenschaft schon früher auf die Auswirkungen und Probleme einer solchen Haltung hingewiesen habe, sei sie erst sehr spät korrigiert worden. Die aktuelle Debatte über die «deutsche Leitkultur» betrachtet er skeptisch und wenig hilfreich. Parallelgesellschaften seien primär sozialer und nicht ethnischer Natur.
In Frankreich löste die Schaffung eines «Ministeriums für Immigration und nationale Identität» hitzige und lang andauernde Debatten aus. Serge Slama von der Université Evry Val-d'Essonne erläuterte die Gründe für die heftigen Proteste, im Besonderen die Befürchtung, damit nationalistischen Ideologien und Fremdenfeindlichkeit Nahrung zu geben. In seinem Grundsatzreferat leuchtete Hans-Rudolf Wicker von der Universität Bern die Konstruktion von kollektiven Identitäten aus. Was in der kleinen Gemeinschaft funktioniert, muss im grossen Staatsgebilde nicht unbedingt gelingen. Wenn für Nationen Identitäten geschaffen würden, dann handle es sich um «imaginierte Gemeinschaften», welche zwingend Personen und Gruppen einbinden oder ausgrenzen würden. Solche Versuche, kollektive Identitäten zu bilden, sollten kritisch beobachtet werden, riet Wicker.
An der EKM-Tagung in Bern, die von rund 180 Personen besucht wurde, wurde auch über aktuelle Debatten und Perspektiven in der Schweiz berichtet. Im Rahmen eines von der EKM in Auftrag gegebenen Forschungsprojekts über den politischen Diskurs im Zusammenhang mit der Einbürgerungs-Abstimmung dieses Jahres stellten die Forscher der Universität St.Gallen in ihrer Diskursanalyse fest, dass es den Initianten gelang, nebst den Kategorien «Schweizer» und «Ausländer» eine neue Kategorie, nämlich jene der «Eingebürgerten» zu kreieren und in der Debatte zu verankern. Mit den unterschiedlichen Rollen von Migrantenvereinen, die zweifellos auch identitätsbildend wirken, hat sich ein Team der Universität Lausanne beschäftigt. Und schliesslich war auch von Initiativen zur Identitätsstiftung die Rede. Der Sommer-Cortège GloBâle, an dem sich verschiedene Gruppen, die in Kleinbasel leben, mit Musik und Tänzen vorstellten, konnte sich nicht zur Tradition entwickeln. Das von London übernommene Konzept des Sommer-Karnevals war am Rhein aber nicht erfolgreich. Jede Gemeinschaft muss wohl selber ihr Konzept und ihr Modell erarbeiten, ausgehend von den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Beteiligten. Kollektive Identität lässt sich kaum von oben und von aussen verordnen.
5. September 2008
Zugewanderte besser beteiligen
Politische Partizipation ist ein wichtiger Teil im Integrationsprozess. Darum unterstützt die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) im Rahmen des Integrationskredits des Bundes Modellvorhaben, welche die politische Partizipation von Ausländerinnen und Ausländern fördern.
In zwei Kantonen können auch Bewohner, die nicht über einen Schweizer Pass verfügen, abstimmen. Weitere fünf Kantone haben ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger das Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene erteilt. Die EKM setzt sich dafür ein, dass Ausländerinnen und Ausländer weitgehend an politischen Prozessen beteiligt werden. Das ist auch in Kantonen und Gemeinden möglich, die kein Ausländerstimmrecht kennen, zum Beispiel über die Teilnahme bei Vernehmlassungen, über einen Einsitz im Elternrat der Schule oder in einer Konsultativkommission.
Die EKM will politische Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeit von Zugewanderten fördern. Im Fokus stehen dabei die Meinungsbildung und Willensäusserung, aber auch die Verbreitung und Aneignung von Wissen über demokratische Prinzipien und die Grundrechte. Projekte, welche entsprechende Ziele anvisieren, können als Modellvorhaben im Rahmen des Integrationskredites unterstützt werden. Die entsprechende Ausschreibung «Citoyenneté – aktive Bürgerschaft» wurde soeben eröffnet. Über Bedingungen, Zeitrahmen und Inhaltliches orientiert die Website der EKM: www.ekm.admin.ch.
20. Mai 2008 Jahresmedienkonferenz
Neue Kommission hofft auf mehr Opposition gegen Einbürgerungsinitiative
Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) befasst sich in ihrem ersten Jahr schwerpunktmässig mit Fragen zu kollektiven Identitäten und der Möglichkeit, wieder Flüchtlinge im Rahmen von Kontingenten aufzunehmen. Sie zeigt sich besorgt, dass bei einer allfälligen Annahme der Einbürgerungsinitiative eine längere Periode kritischer Diskussionen bevorstehen würde, unter denen Ausländerinnen und Ausländer leiden würden.
Aus den beiden bisherigen ausserparlamentarischen Kommissionen für Ausländer und Flüchtlinge ist am 1. Januar 2008 die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen entstanden. Sie umfasst 30 Mitglieder – rund die Hälfte mit nicht-schweizerischer Herkunft – und wird von Francis Matthey, dem bisherigen Präsidenten der EKA, und den beiden Vizepräsidentinnen Dragoslava Tomovic und Barbara Walther geleitet. An ihrer zweitägigen Plenarsitzung hat die Kommission am Flughafen Zürich die Asylunterkunft und das Flughafengefängnis besichtigt. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe erarbeitet sie einen Vorschlag für die Wiederaufnahme der Kontingentspolitik für Flüchtlinge. Auf die gruppenweise Aufnahme von Flüchtlingen, die in einem Erstaufnahmeland auf ihre Weiterreise warten, verzichtet die Schweiz seit den 1990er Jahren mit dem Hinweis auf die hohen Gesuchszahlen in der Schweiz selbst.
Neben Asylfragen gehört die Integrationsthematik zum Aufgabenfeld der neuen Kommission für Migrationsfragen. Sie kann sich dabei auf die früheren Arbeiten der Eidgenössischen Ausländerkommission stützen und gibt beispielsweise weiterhin die Fachzeitschrift zu Integration und Migration, «terra cognita», heraus. Soeben ist die zwölfte Ausgabe erschienen. Sie behandelt verschiedene migrationspolitische Aspekte des Sports. Eine wichtige Rolle für die Integration spielen Definitionen und Diskurse zur Identität. Dies gilt sowohl für die einzelne Person wie für ein Kollektiv. Die Kommission will sich in diesem und im nächsten Jahr mit den Ursachen, Gefahren und Chancen solcher Identitätsdiskurse beschäftigen.
Die EKM hat bereits im Februar die Nein-Parole zur Initiative «Für demokratische Einbürgerungen» beschlossen. Den aktuellen Abstimmungskampf beobachtet sie mit grosser Sorge und bedauert, dass es keine breite, gut sichtbare Opposition gegen die Vorlage gibt. Sollte die Initiative angenommen werden, befürchtet die Kommission, dass über eine längere Zeit an verschiedenen Orten ausländerkritische Debatten geführt würden.
An ihrer Jahresmedienkonferenz hat die EKM auch den letzten Jahresbericht der EKA präsentiert. Er schaut aber nicht nur zurück auf 2007, sondern auf die 37 Jahre der EKA, die 1970 als «Konsultativkommission für das Ausländerproblem» eingesetzt worden war.
- Medienmitteilung (PDF)
- Rapport annuel '07 de la Commission fédérale des étrangers (PDF, 2 MB)
6. Mai 2008
Nein zur Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen»
Das Recht auf ein faires Verfahren
Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) sagt Nein zur Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen». Auch bei der Einbürgerung hat jede Person das Recht auf ein Verfahren, das weder willkürlich noch diskriminierend ist. In der Schweiz gibt es kein Recht auf Einbürgerung, ein Recht auf ein faires Verfahren aber schon. Dazu gehört zwingend eine Beschwerdemöglichkeit.
Die Initiative will, dass ein von der Gemeinde bestimmtes Organ endgültig über das Gemeindebürgerrecht entscheidet. Damit wären Urnenentscheide wieder möglich und die Überprüfung durch eine gerichtliche Instanz ausgeschlossen. Dies steht nach Ansicht der EKM im Gegensatz zu den in der Verfassung verankerten Grundrechten. Jede Person, die das Schweizer Bürgerrecht erlangen will, muss Gewähr haben, dass sie nicht schutzlos Diskriminierung und Willkür ausgesetzt ist. Ein an der Urne gefällter Entscheid, gegen den keine Beschwerdemöglichkeit besteht, erfüllt diese fundamentale Anforderung aber nicht.
Die EKM ist überzeugt, dass das bestehende dreistufige System urdemokratisch ist. Denn die Kriterien und Verfahrensregeln werden auf kantonaler und eidgenössischer Ebene in demokratischen Verfahren ausgehandelt. Die Mitglieder der Behörden, welche die Gesuche prüfen, sind demokratisch gewählt. Zudem berichten die meisten Gemeinden, die in den letzten Jahren von Urnenabstimmungen zu einem anderen Verfahren gewechselt haben, über positive Erfahrungen.
Integrierte Ausländerinnen und Ausländer sollen die Gelegenheit zur Einbürgerung haben. Davon profitiert die Schweiz. So wächst die Zahl der Schweizerinnen und Schweizer seit einigen Jahren nur noch aufgrund der Einbürgerungen. Gemessen an der Gesamtbevölkerung betrug 2007 die Einbürgerungsquote 0.58 Prozent, gemessen an der ausländischen Bevölkerung 2.75 Prozent. Mehr als 40 Prozent der Eingebürgerten sind bereits in der Schweiz geboren. Rund 900'000 Ausländerinnen und Ausländer wohnen bereits seit mehr als 12 Jahren in der Schweiz, erfüllen also die minimale Wohnsitzfrist, um ein Einbürgerungsgesuch zu stellen. Wenn in einem Jahr 45'000 Personen eingebürgert werden, kann keinesfalls von «Masseneinbürgerung» gesprochen werden.
Die Chance, Schweizerin oder Schweizer zu werden, ist nicht überall gleich gross. Sie hängt nicht unwesentlich davon ab, wo jemand wohnt. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen tritt für eine Verbesserung der Chancengleichheit ein. Bei gleichen Voraussetzungen sollte auch der Einbürgerungsentscheid derselbe sein – in Arbon wie in Yverdon. Die Initiative, über die am 1. Juni abgestimmt wird, zielt aber in die andere Richtung, sie führt zu noch grösseren Unterschieden zwischen den 2700 Gemeinden.
Die EKM betont, dass in der Schweiz jede Person das Recht auf ein faires Verfahren hat. Deshalb empfiehlt sie ein klares Nein zur Einbürgerungsinitiative der SVP.
- Medienmitteilung (PDF)
- Argumentarium (PDF)
- Flyer mit den 3 wichtigsten Argumenten (PDF)