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Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen
Hinweis
Stellungnahmen der EKA und der EKF, der beiden Vorgängerkommissionen, sind auf der Archiv-Seite zu finden.

Stellungnahmen

Teilrevision des Ausländergesetzes

23. Februar 2012
In einer Teilrevision des Ausländergesetzes wird vier Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes der Bereich Integration angepasst werden. Dabei soll die Integration im Sinne des Grundsatzes von Fördern und Fordern verbindlicher gestaltet werden.

Die EKM nimmt zu dieser Revision im Rahmen der Vernehmlassung Stellung. Sie begrüsst die Revision dort, wo sie der Integration und Integrationsförderung mehr Bedeutung gibt, beispielsweise in der Verankerung der Integrationsförderung in den Regelstrukturen oder im verbesserten Angebot bei der Erstbegrüssung von neu Zuziehenden. Sie lehnt andererseits die Verpflichtung zum Abschluss von Integrationsvereinbarungen und deren Einsatz als Sanktionsinstrument sowie die Verpflichtung zum Besuch von Sprachkursen beim Famileinnachzug ab.

Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes

18. März 2010
Die EKM begrüsst die Absicht, die kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen zu harmonisieren und unterstützt die Bestrebungen, den administrativen Gesamtaufwand zu reduzieren, ohne gleichzeitig Einbussen in Bezug auf die Qualität des Verfahrens in Kauf zu nehmen. Der Vorschlag weist in den Augen der Kommission jedoch grosse Schwächen auf:

  • Integration und Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen: Die Einführung von Kriterien zur Prüfung der Eignung, soll dazu führen, dass die Kantone qualitativ gute Entscheidgrundlagen zutage fördern. Für die Beurteilung sollen jedoch Kriterien verwendet werden, die sich allesamt durch grosse Ermessensspielräume auszeichnen. Die EKM empfiehlt, für die Prüfung der Eignung lediglich auf „harte Kriterien“ zurückzugreifen.
  • Kohärenz zwischen dem Ausländergesetz und dem Bürgerrechtsgesetz: Die Totalrevision will eine Kohärenz zwischen AuG und BüG herstellen. In den Augen der Kommission wird diese Absicht aber nicht konsequent umgesetzt. So wurde beispielsweise darauf verzichtet, eingetragene Paare gleich zu behandeln wie Ehepaare.
  • Einbürgerungserleichterungen für die zweite und dritte Generation: Die Vorlage ist nicht, wie angepriesen, ausgeglichen: Die Verschärfungen überwiegen die Erleichterungen bei weitem. Für Ausländerinnen und Ausländer der zweiten und dritten Generation sind keinerlei Erleichterungen vorgesehen. Ein entsprechender Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats sollte in die Totalrevision einfliessen.
  • Die Forderung einer Niederlassungsbewilligung im Hinblick auf die eidgenössische Wohnsitzfrist:  Das Kriterium der Niederlassung neutralisiert die Wirkung einer tieferen Aufenthaltsdauer und diskriminiert Personen aus Drittstaaten in besonderem Masse. Aus diesem Grund regt die EKM an, auf dieses Kriterium zu verzichten.

Systemwechsel bei Nichteintretensentscheiden

9. März 2010
Die EKM begrüsst, dass das komplizierte und unüberschaubare Nichteintretensverfahren grösstenteils durch ein verkürztes materielles Verfahren ersetzt werden soll. Da das Bundesamt für Migration gegenwärtig bei vielen Nichteintretenstatbeständen vorfrageweise prüfen muss, ob Hinweise auf eine asylrelevante Verfolgung bestehen bzw. ob die Wegweisung im Falle eines Nichteintretensentscheids möglich, zulässig und zumutbar ist, ist der Verfahrensaufwand im Nichteintretensverfahren in vielen Fällen eben so gross wie in einem materiellen Asylverfahren. Ein beschleunigtes materielles Verfahren stellt daher vielfach eine Reduktion des Verfahrensaufwands dar.

Die EKM teilt die Ansicht, dass ein öffentliches Interesse besteht, Asylverfahren rasch abzuschliessen. Damit können Wegweisungen schneller vollzogen bzw. Integrationsmassnahmen zügiger in die Wege geleitet werden. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Beschaffung von Beweismitteln nicht nur für Behörden sondern auch für Asylsuchende oftmals als schwierig erweist, erscheint der Kommission eine Verkürzung der Frist von heute 30 auf 15 Tage jedoch als unverhältnismässig. Dies umsomehr, als dass Rekurse vor Bundesverwaltungsgericht in der Regel die einzige Möglichkeit darstellen, sich gegen negative Entscheide zu wehren. Eine Straffung sollte nicht über eine Verkürzung der Einsprachefrist, sondern vielmehr über die Optimierung des administrativen Verfahrens erreicht werden.

Die EKM unterstützt die Einführung einer Verfahrens- und Chancenberatung für Asylsuchende. Die Vorteile einer solchen Beratung fallen stärker ins Gewicht als die Nachteile, welche durch die Aufhebung der Hilfswerksvertretung bei Anhörungen entstehen. Die Grundlagen für einen effektiven und rechtzeitigen Zugang zu den Beratungsangeboten und das Engagement des Bundes sind im Gesetzesentwurf jedoch noch zu vage formuliert und bedürfen einer Konkretisierung.

Stellungnahme zur Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels und Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozeduralen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz, ZeugSG)

15. Februar 2010
Das am 1. Februar 2008 in Kraft getretene Übereinkommen des Europarats bezweckt die Bekämpfung aller Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene. Es setzt Mindeststandards in den Bereichen Strafrecht, Opferhilfe, Ausländerrecht sowie im prozeduralen und ausserprozeduralen Zeugenschutz und stärkt die Kooperation zwischen Herkunfts- und Zielstaaten von Menschenhandel. Die schweizerische Rechtsordnung steht mit dem Inhalt des Übereinkommens weitgehend in Einklang. Umsetzungsbedarf besteht jedoch beim ausserprozeduralen Zeugenschutz. Hier will die Schweiz Massnahmen ergreifen, um Personen, die in einem Strafverfahren gegen Menschenhandel aussagen, wenn nötig auch ausserhalb des eigentlichen Verfahrens angemessen vor möglicher Vergeltung oder Einschüchterung zu schützen. Die EKM unterstützt das Bestreben des Bundes, den ausserprozeduralen Zeugenschutz einheitlich zu regeln. Sie empfiehlt dem Parlament, die Europaratskonvention zu ratifizieren.

Anpassung von Verordnungen aufgrund der Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis

12. Februar 2010
Bereits in ihrer Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens über die Einführung der Biometrie im Ausländerausweis vom 30. September 2009 äusserte die EKM Bedenken gegenüber der Speicherung der Daten im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS). Nun geht es um die geplanten Anpassungen in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit VZAE. Die EKM begrüsst, dass in der Verordnung genau festgelegt ist, wie lange die Daten aufbewahrt werden dürfen und wann sie gelöscht werden müssen. Sie ist der Ansicht, dass die Verordnung explizit Bezug auf den Verwendungszweck nehmen sollte. Es sollte klar geregelt sein, dass die zentral gespeicherten und die biometrischen Daten auf dem Chip „ausschliesslich zur Überprüfung der Identität und der Echtheit des Dokuments“ verwendet werden dürfen.

Stellungnahme zur Parlamentarischen Initiative „Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen“

10. Februar 2010
Der Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats SPK-N geht auf eine Initiative der Waadtländer Nationalrätin Ada Marra zurück. Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sind fester Bestandteil der Schweizer Bevölkerung. Sie sind lediglich auf dem Papier keine Schweizerinnen und Schweizer. Deshalb sollen sie in den Genuss einer „erleichterten Einbürgerung“ kommen. Im Gegensatz zur 2004 knapp gescheiterten Vorlage sieht der Vorschlag keinen Automatismus aufgrund der Geburt vor. Vielmehr braucht es einen Antrag und damit eine willentliche Erklärung. Bereits heute kennt mehr als die Hälfte aller Kantone Einbürgerungsvereinfachungen für junge Ausländerinnen und Ausländer. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen begrüsst, dass mit dem Vorschlag der Staatspolitischen Kommission für die Einbürgerung von Personen der dritten Generation eine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung angestrebt wird. Mit der Initiative wird die Chancengleichheit –- ein zentrales Anliegen der Integrationspolitik des Bundes –wesentlich verbessert.